- Erstellung von Ehe- bzw. Partnerschaftsverträgen
- Vertretung im Scheidungsprozess
- Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Geltendmachung von Ehegattenunterhalt
- Festlegung der Obsorge und des Kontaktrechtes
- Geltendmachung von Kindesunterhalt
Das Familienrecht, speziell das Scheidungs- und Unterhaltsrecht, bildet einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Neben der Ehescheidung und den daran angrenzenden Rechtsfragen wie Vermögensaufteilung, Obsorge, Kindesunterhalt und Kontaktrecht, geht es ferner auch um sozialversicherungsrechtliche Folgen.
Auch die Vorbereitung und der Abschluss von Ehe- und Partnerschaftsverträgen ist Teil des Familienrechts.
Partnerschaft und Familie gehen jeden von uns an. Bei Schwierigkeiten in diesem sensiblen Bereich ist nicht nur juristische Fachkenntnis sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt.
Oberste Priorität ist es daher, eine Trennung schonend für die Parteien und für deren Kinder durchzuführen und die Streitfragen ohne zermürbende und langwierige Auseinandersetzungen zu regeln. Wir bemühen uns daher, die persönlichen und menschlichen Interessen der vertretenen Partei zunächst zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage eine auf den konkreten Einzelfall zugeschnittene umfassende Gesamtregelung aller Angelegenheiten zu finden.
Angesichts der in vielen Bereichen fehlenden gesetzlichen Regelungen der Lebensgemeinschaft ohne Trauschein oder eingetragener Patrnerschaft empfehlen wir vertragliche Vereinbarungen vor allem dann, wenn gemeinsamens Vermögen (Haus, Wohnung u.ä.) geschaffen wird.
Unser Tätigkeitsbereich im Partnerschafts- , Ehe- und Familienrecht umfasst insbesondere: