Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit der Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person beschäftigt. Es umfasst sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch die testamentarische Erbfolge und berücksichtigt dabei die Ansprüche der Erben und Pflichtteilsberechtigten. 

Im Erbrecht stellen sich viele Fragen, bei denen wir Sie gerne unterstützen. Sei es das Errichten eines Testaments, um die Erbfolge nach Ihren Wünschen zu gestalten, oder das Anfechten eines solchen Testaments. Gibt es Unsicherheiten ob ein Erbe angenommen werden soll oder fühlen Sie sich übergangen? 

Die Rechtsanwälte Hochstöger Nowotny & Wohlmacher bieten Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung im Bereich des Erbrechts, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Durch die langjährig Erfahrung finden wir für jedes Problem eine Lösung. 

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Symbolbild "Pfichtteils- und Erbrecht" zeigt einen älteren Mann, der einen Vertrag

Unsere Dienstleistungen im Bereich Erbrecht

Die Rechtsanwälte Hochstöger Nowotny und Wohlmacher unterstützen Sie in allen Bereichen des Erbrechts. 

Gesetzliche Erbfolge

Erben bedeutet grundsätzlich, die Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, was sowohl Aktiva als auch Passiva umfasst. Dies kann entweder nach dem letzten Willen des Verstorbenen oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge geschehen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als Erbe zu verstehen und durchzusetzen.

Testament

Durch die Errichtung eines Testaments können Sie zu Lebzeiten das rechtliche Schicksal Ihres Vermögens steuern. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Dokumente, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche rechtlich bindend und klar formuliert sind.

Pflichtteilsansprüche

Ein enger Zusammenhang besteht zwischen dem Erbrecht und den Pflichtteilsansprüchen von Kindern und Ehegatten. Diese gesetzlichen Ansprüche stellen sicher, dass nahe Angehörige trotz testamentarischer Verfügungen nicht völlig enterbt werden können. Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Pflichtteilsansprüche und setzen diese Ansprüche für Sie durch.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Im Wege der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie Anweisungen für Ihre Handlungsunfähigkeit treffen. Dies kann helfen, die gerichtliche Bestellung eines Sachwalters zu vermeiden, indem Sie vorzeitig eigene Bestimmungen treffen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung dieser Dokumente, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch im Falle einer Geschäftsunfähigkeit berücksichtigt werden.

Verlassenschaftsverfahren

Wir übernehmen die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren und vertreten Sie in Abhandlungsverfahren zur Wahrung Ihrer Interessen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass das Verfahren reibungslos und in Ihrem Sinne abläuft.

Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Sollten Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen müssen, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Expertise zur Verfügung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sorgen dafür, dass Sie den Ihnen zustehenden Anteil erhalten.

Erbverträge und Schenkungsverträge

Wir erstellen Erbverträge zwischen Ehegatten sowie Schenkungsverträge auf den Todesfall. Diese Verträge können helfen, die Verteilung des Vermögens frühzeitig zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden.

Übergabsverträge

Insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben sind Übergabsverträge von großer Bedeutung. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung solcher Verträge, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Mehr dazu finden Sie unter bäuerliches Anerbenrecht

 

Warum HNW Rechtsanwälte?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Linz und Urfahr bietet umfassende rechtliche Unterstützung im Erbrecht. Unsere erfahrenen Anwälte kennen die Besonderheiten des Erb- und Pflichtteilsrechts und setzen sich engagiert für Ihre Interessen ein. Wir bieten eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Hochstöger, Nowotny & Wohlmacher, in dem offenen Fragen geklärt werden können. 

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Ihr Ansprechpartner

Unsere Anwälte haben sich auf Fachgebiete spezialisiert, um Sie in der Vielzahl von Rechtsgebieten kompetent zu vertreten.

 

Dr. Jürgen Nowotny

Rechtsanwalt | Standort Urfahr

Telefon: +43 732 710071
E-Mail: hnw-urfahr@linz.law