• Geltendmachung von Ansprüchen aus der privaten Unfallversicherung
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Krankenversicherung
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Reiseversicherung
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Haushaltsversicherung
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Haftpflichtversicherung

Das Versicherungsunternehmen übernimmt bei Abschluss des Versicherungsvertrages die Deckung eines bestimmten Risikos gegen Bezahlung der Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer. Die Grundlage für das Verhältnis zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer bildet das Versicherungsvertragsgesetz  sowie die Versicherungsbedingungen.

Das Versicherungsunternehmen kann im Falle des Schadeneintrittes aus mehreren Gründen die Leistungserbringung verweigern. Wir sorgen für die Durchsetzung der Ansprüche der Versicherungsnehmer.

Ihr Ansprechpartner

Unsere Anwälte haben sich auf Fachgebiete spezialisiert, um Sie in der Vielzahl von Rechtsgebieten kompetent zu vertreten.

 

Mag. Philipp Wohlmacher

Rechtsanwalt | Standort Urfahr

Telefon: +43 732 710071
E-Mail: hnw-urfahr@linz.law