Im Vertragsrecht geht es vorwiegend um die Erarbeitung von individuell ausgestalteten Verträgen sowie um die Prüfung von Verträgen, die vom Vertragspartner stammen. Die Vielfalt der Lebenssachverhalte erfordert zur Bestands- und Durchsetzungskraft von Verträgen in nie auszuschließenden Konflikten unbedingt ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Situationen des Klienten. Vertrag ist eben nicht gleich Vertrag! Die Qualität eines Vertrages zeigt sich meist leider erst, wenn das ursprünglich gute Verhältnis der Vertragspartner sich eintrübt oder verloren geht.

Aus diesem Grund legt die Kanzlei bei der Vertragserrichtung besonderen Wert auf genaue Kenntnis der Einzelfallproblematik, was natürlich eine detaillierte Sachverhaltsaufnahme sowie rege Einbindung des Klienten verlangt.

Auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadenersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der auch komplexe Rechtsmaterien in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Ihr Ansprechpartner

Unsere Anwälte haben sich auf Fachgebiete spezialisiert, um Sie in der Vielzahl von Rechtsgebieten kompetent zu vertreten.

 

Dr. Jürgen Nowotny

Rechtsanwalt | Standort Urfahr

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