Bäuerliches Anerbenrecht gelangt immer dann zur Anwendung, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb in einer entsprechenden Größe Gegenstand einer Verlassenschaft ist. Bei der Größe kommt es weniger auf die Fläche, sondern auf die mögliche Ertragsfähigkeit an. Diese ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, wobei die diesbezüglichen Auskünfte der jeweiligen Bezirksbauernkammer nicht ausreichen. Vielmehr ist zwingend ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.
Liegt ein Erbhof im Sinne des Anerbengesetzes vor, ist das Anerbengesetz auch dann anwendbar, wenn zwar dieser landwirtschaftliche Betrieb bereits unter Lebzeiten übergeben worden ist, jedoch neben dem Übernehmer weitere pflichtteilsberechtigte Personen nach dem verstorbenen Vorbesitzer vorhanden sind.
Ist daher ein Anerbenhof gegeben, empfiehlt es sich, sowohl bereits bei der Übergabe als auch im Falle eines Verlassenschaftsverfahrens nach einem Übergeber eines derartigen landwirtschaftlichen Betriebes rechtliche Beratung einzuholen, wobei unsere Kanzlei diesbezüglich über erhebliche praktische Erfahrungen verfügt.

Symbolbild "bäuerliches Anerbenrecht" zeigt einen Traktor, der über ein bepflanztes Feld fährt.
Portraitbild von Dr. Jürgen Nowotny

Ihr Ansprechpartner

Unsere Anwälte haben sich auf Fachgebiete spezialisiert, um Sie in der Vielzahl von Rechtsgebieten kompetent zu vertreten.

 

Dr. Jürgen Nowotny

Rechtsanwalt | Standort Urfahr

Telefon: +43 732 710071
E-Mail: hnw-urfahr@linz.law

 

Weitere Themen

Ist das Bäuerliches Anerbenrecht nicht das Thema, nach dem Sie gesucht haben? Vielleicht werden Sie hier fündig:

Verwaltungsstrafrecht


Das Verwaltungsstrafrecht befasst sich mit Gesetzesverstößen, die von Verwaltungsbehörden geahndet werden, anstatt vor Strafgerichten verhandelt zu werden.

Mehr Erfahren

Naturschutzrecht

 

Dieses Recht umfasst alle gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Natur und Umwelt. Es soll die biologische Vielfalt erhalten, Lebensräume schützen und den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen sicherstellen.

Mehr erfahren

Allgemeines Zivilrecht


Das Allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen, insbesondere in Bereichen Vertragsrecht, Schadenersatzrecht und Eigentumsrecht.

Mehr erfahren