• Rechtsberatung im Oö. Naturschutzrecht
  • Artenschutzrecht (geschützte Pflanzen, Pilz- und Tierarten)
  • Naturschutzrechtliche Anzeige- und Bewilligungspflichten in und außerhalb von Schutzgebieten (etwa Neu-, Zu und Umbau, Errichtung von Photovoltaikanlagen, Projekte, …)
  • Vertragsrechtliche Beratung im Vertragsnaturschutz (etwa Bewirtschaftungs- oder Außer-Nutzung-Stellungs-Verträge)
  • Vertretung in verwaltungsbehördlichen, verwaltungsgerichtlichen und in strafgerichtlichen Verfahren
Hände pflanzen eine junge Pflanze am Feld
Portraitbild von Mag. Rainer Hochstöger

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Mag. Rainer Hochstöger

Rechtsanwalt | Standort Linz

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