- Rechtsberatung im Oö. Naturschutzrecht
- Artenschutzrecht (geschützte Pflanzen, Pilz- und Tierarten)
- Naturschutzrechtliche Anzeige- und Bewilligungspflichten in und außerhalb von Schutzgebieten (etwa Neu-, Zu und Umbau, Errichtung von Photovoltaikanlagen, Projekte, …)
- Vertragsrechtliche Beratung im Vertragsnaturschutz (etwa Bewirtschaftungs- oder Außer-Nutzung-Stellungs-Verträge)
- Vertretung in verwaltungsbehördlichen, verwaltungsgerichtlichen und in strafgerichtlichen Verfahren
Naturschutzrecht
Ihr Ansprechpartner
Unsere Anwälte haben sich auf Fachgebiete spezialisiert, um Sie in der Vielzahl von Rechtsgebieten kompetent zu vertreten.
Mag. Rainer Hochstöger
Rechtsanwalt | Standort Linz
Telefon: +43 732 215 777
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