Das Naturschutzrecht ist ein anspruchsvolles Rechtsgebiet, das den Schutz der natürlichen Umwelt sowie die nachhaltige Nutzung von Naturgütern regelt. Besonders bei der Projektplanung von Bauvorhaben spielt das Naturschutzrecht eine große Rolle. 

Unser Rechtsanwalt für Naturschutzrecht, Mag. Philipp Wohlmacher, bietet Rechtsberatung mit langjähriger Erfahrung. Durch die rechtliche Unterstützung wird sichergestellt, dass Projekte den rechtlichen Anforderungen entsprechen und zukünftige Risiken verhindert werden. 

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, indem Sie uns Ihren Fall schildern. So können wir eine weitere Vorgehensweise definieren und gemeinsam eine Lösung finden. 

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Hände pflanzen eine junge Pflanze am Feld

Unsere Dienstleistungen im Bereich Naturschutzrecht

Rechtsberatung im Oö. Naturschutzrecht

Wir bieten umfassende Beratung im oberösterreichischen Naturschutzrecht. Wir helfen, die komplexen rechtlichen Anforderungen zu verstehen und unterstützen Sie bei der Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben in Ihren Projekten.

Artenschutzrecht

Der Schutz gefährdeter Arten ist ein zentraler Bestandteil des Naturschutzrechts. Das betrifft insbesondere Pflanzen, Pilze und Tierarten. Wir beraten Sie umfassend zu den Bestimmungen des Artenschutzrechts, insbesondere zu den rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Arten, die in Ihren Projekten relevant sein könnten.

Naturschutzrechtliche Anzeige- und Bewilligungspflichten

Bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben, der Errichtung von Photovoltaikanlagen oder anderen Projekten müssen naturschutzrechtliche Anzeige- und Bewilligungspflichten beachtet und eingehalten werden. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten. Wir klären Unsicherheiten und unterstützen bei der Einhaltung dieser Pflichten. Bei langwierigen Genehmigungsverfahren stehen wir Ihnen zur Seite und stellen sicher, die optimale Lösung für Sie zu finden. 

Vertragsrechtliche Beratung im Vertragsnaturschutz

Der Vertragsnaturschutz ermöglicht es, durch vertragliche Vereinbarungen den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Naturräumen sicherzustellen. Wir bieten Ihnen vertragsrechtliche Beratung bei der Erstellung von Bewirtschaftungs- oder Außer-Nutzung-Stellungs-Verträgen, um sicherzustellen, dass Ihre Verträge sowohl rechtlich wasserdicht als auch ökologisch nachhaltig sind.

Vertretung in verwaltungsbehördlichen, verwaltungsgerichtlichen und strafgerichtlichen Verfahren

Sollten rechtliche Konflikte im Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen Bestimmungen entstehen, vertreten wir Sie kompetent vor Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichten und in strafgerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und eine rechtssichere Lösung zu erzielen.

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Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Hochstöger Nowotny & Wohlmacher verstehen, wie wichtig es ist, Projekte im Einklang mit dem Naturschutzrecht zu gestalten. Wir sind Ihr erfahrener Partner in rechtlichen Fragen und setzen uns persönlich dafür ein, dass Ihre Anliegen bestmöglich berücksichtigt werden. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre Vorhaben rechtlich abgesichert sind. Unser Fachanwalt Mag. Philipp Wohlmacher freut sich, Sie mit Expertise und individuellen Beratung zu unterstützen.

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Portraitbild von Mag. Rainer Hochstöger

Ihr Ansprechpartner

Unsere Anwälte haben sich auf Fachgebiete spezialisiert, um Sie in der Vielzahl von Rechtsgebieten kompetent zu vertreten.

 

Mag. Rainer Hochstöger

Rechtsanwalt | Standort Linz

Telefon: +43 732 215 777
E-Mail: hnw-linz@linz.law

 

Weitere Themen

Ist das Naturschutzrecht nicht das Thema, nach dem Sie gesucht haben? Vielleicht werden Sie hier fündig:

Verwaltungsstrafrecht


Das Verwaltungsstrafrecht befasst sich mit Gesetzesverstößen, die von Verwaltungsbehörden geahndet werden, anstatt vor Strafgerichten verhandelt zu werden.

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Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht


Das Schadenersatzrecht regelt Ansprüche auf Ersatz für Schäden, die durch rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten entstanden sind. Das Gewährleistungsrecht betrifft die Ansprüche von Käufern oder Auftraggebern.

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Allgemeines Zivilrecht


Das Allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen, insbesondere in Bereichen Vertragsrecht, Schadenersatzrecht und Eigentumsrecht.

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