Ein Strafverfahren beginnt für den Beschuldigten meist bei der Polizei aufgrund einer Anzeige des vermeintlichen Opfers mit einer Einvernahme bzw. Befragung. Bereits in diesem Stadium ist es ratsam, seine Rechte als Beschuldigter, insbesondere die Anwesenheit des Verteidigers bei der Befragung, zu wahren, da diese ersten – oft unbedachten – Angaben erhebliche Auswirkungen für den gesamten Verfahrensverlauf haben können.

Im Falle einer Anklage soll im Rahmen einer Hauptverhandlung geklärt werden, ob der Beschuldigte in der ihm vorgeworfenen Sache schuldig ist. Durch optimale Verteidigung und Beratung bereits im Ermittlungsverfahren werden Ihre Rechte auch im Hauptverfahren gestärkt.

Als Opfer einer strafbaren Handlung räumt Ihnen das Gesetz besondere Schutzrechte ein. . Auch Schadenersatzansprüche können bereits frühzeitig geltend machen.

Bei Jugendlichen bestehen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten abseits eines Urteisspruches. Es sind jedoch auch besondere Verfahrensbestimmungen zu beachten.

  • Präventionsberatung
  • Vertretung bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung während der Untersuchungshaft
  • Verteidigung im Hauptverfahren
  • Geltendmachung von Opfer- und Privatbeteiligtenansprüchen
  • Rechtsmittel im Strafverfahren
  • Betreuung während der Strafhaft
  • Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Mediengesetz
Symbolbild "Strafrecht" zeigt ein aufgeschlagenes Buch in einer Bibliothek.
Portraitbild von Mag. Philipp Wohlmacher

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Mag. Philipp Wohlmacher

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